1 Das Gebet hinter Frevler oder Ketzer vollziehen – Teil.1 Саб 08 Сеп 2012, 3:38 pm
Abu Al-Amin
Брат
Ein grundlegendes Prinzip der Anhänger der Sunnah ist es, dass das Gebet hinter jedem, ob nun ein Rechtschaffener, Frevler oder Ketzer gültig ist. Sowohl das Freitagsgebet als auch die Festtagsgebete können hinter einem frevelhaften als auch ketzerischen Muslim vollzogen werden. Doch falls jemand anderes, eine für Tugendhaftigkeit bekannte Person, zur Verfügung steht, so liegt im Gebet hinter solch einem eher Segen und Beruhigung. Zudem darf niemand einen anderen Muslim als Ungläubig deklarieren aufgrund einer Sünde, Innovation oder Fehlers welcher jemand in Bereichen der Meinungsverschiedenheiten begeht und nicht die Stufe des klaren und unzweifelhaften Kufr und Shirk erreicht hat. Der Imam der Imame Abu Hanifa al-Nu’am Ibn Thabit al-Kufi (gest. 150 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Es ist erlaubt hinter jeden Gläubigen (Mu’min) zu beten, sei er rechtschaffen oder ungehorsam.“[1]
Das Freitagsgebet und die Festtagsgebete dürfen dementsprechend hinter den Innovatoren und Frevlern vollzogen werden. Gewiss ist es legitim hinter jemanden das Gebet zu verrichten von dem nicht bekannt ist, ob er nun in Ketzerei oder Frevelhaftigkeit vertieft ist. Wenn die Handlungsweisen und Ideen des Imam nicht offenkund sind oder keine allgemein zugängliche Innovationen oder Frevelhaftigkeiten sind, so können das Freitagsgebet und die regulären Gebete hinter ihm vollzogen werden. Keinesfalls ist es für irgendjemanden erlaubt sich über die Verhaltensweisen oder Ideen des jeweiligen Imam zu erkunden oder sogar vor dem Gebet ihn darüber zu befragen. Auch ist es erlaubt hinter jemanden zu beten, welcher für seine fatalen Konzeptionen oder Handlungsweisen bekannt ist, indem er für sie Wirbt oder Offen begeht – sofern sich keine andere Option ergibt als hinter ihm zu beten, darf man hinter ihm das Gebet vollziehen, doch wenn jemand Tugendhaftes zur Auswahl steht, so sollte man den Tugenden vor dem Frevler vorziehen. Anlässlich des Freitagsgebet, der Festtagsgebete und der Gebete an Arafah, während der Pilgerfahrt, ist es erlaubt. Die Allgemeinheit der Salaf und Khalaf stimmen darin überein, weshalb die stärkste Meinung darin besteht, dass sobald sich jemand dem Gebet hinter diesen Imam enthält, sich selbst der Innovation schuldig macht. Die Wiederholung des Gebets ist in diesem Fall nimmer entsprechend der Ziele der Scharia. Derjenige, der es wiederholt widerspricht dem Konsens der Prophetengefährten als auch der allgemeinen Praxis der noblen Altvorderen. Es wurde nämlich vielfach bestätigt, dass die Muslime hinter Personen das Gebet verrichtet haben von dessen Leben sie kein Wissen besaßen.
Falls das Gebet hinter jemanden verrichtet wird dessen Leben bekannt ist und für seine Innovation und Frevel bekannt ist, obwohl ein alternativer Iman verfügbar ist, so meint eine Gruppe unter den Juristen dass das Gebet trotz dessen gültig ist. Dies ist der wohlbekannte Standpunkt von Abu Hanifa und Ibn Idris ash-Shafi’i als auch von Malik Ibn Anas und Ahmad Ibn Hanbal, nach einer von zwei Ansichten die ihnen zugeschrieben werden. Falls kein alternativer Imam verfügbar, so ist es für jeden obligatorisch hinter dieser Person sein Gebet zu verrichten. Dies ist der Standpunkt der Ahlu Sunnah Wal Jammah im allgemeinen; Abu Hanifa al-Nu’am Thabit al-Kufi, Muhammad Ibn Idris ash-Schafi’i, Malik Ibn Anas, Ahmad Ibn Hanbal, sowie andere Juristen stimmen damit überein.[2]
Imam Sadr ad-Din Abu’l Hasan Ali Ibn Abi al-Izz (gest. 795 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wisset das es gänzlich erlaubt ist hinter jemanden das Gebet zu verrichten von dem man keine Kenntnisse besitzt, ob derjenige sich in ungerechtfertigten Innovationen (Bid’a) oder der Frevelei (Fisq) hingibt. Darin stimmen alle führenden Gelehrten überein. Keinesfalls ist es notwendig sich über dem Glauben dieser Person, welcher das Gebet leitet zu erkunden oder etwa vor dem Gebet ihn darüber auszufragen. Man kann hinter jemanden Beten, dessen Zustand einem nicht erreicht hat. Des Weiteren ist es gestattet hinter jemanden das Gebet zu verrichten der ketzerische Meinungen (Bid’a) vertritt, sogar dafür Predigt oder offenkundig Frevel begeht, falls solch jemand zum Imam des Gebets berufen wird und sich keine andere Begebenheit ergibt als hinter ihm zu beten. Anlässlich des Freitagsgebet, der Festtagsgebete und der Gebete an Arafah während der Pilgerfahrt ist dies zulässig. In dieser Angelegenheit ist keine Meinungsverschiedenheit bekannt unter der Allgemeinheit der Salaf und Khalaf. Laut der Allgemeinheit unter ihnen ist die Abstinenz des Gebets unter solch einen Imam eine Innovation. Daher betet hinter ihnen und wiederholt es nicht.“[3]
Also ist derjenige der meint, dass er nur hinter jemanden das Gebet verrichtet, dessen Grundsätze er kennt ein Innovator in diesem Bereich. Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die vier Rechtsschulen und andere Gelehrten trafen Konsens, dass das Gebet hinter jedem Muslim deren Zustand unbekannt ist, erlaubt ist. Derjenige der aussagt, „Ich bete nur die fünf Gebete sowie das Freitagsgebet hinter jenem, von dessen Aqida ich Kenntnis besitze“, so ist er ein Innovator und widerspricht den Prophetengefährten, den Tabi’in und den Gelehrten der vier Rechtsschulen.“[4]
Der Wahrhaftigste Standpunkt ist dementsprechend, dass es erlaubt ist hinter Frevlern oder Innovatoren zu beten, unabhängig vom Wissen des Zustandes der jeweiligen Person. Dieses Prinzip basiert u.a. auf der Grundlage dass das Gebet eines Innovators oder Frevlers an sich rechtmäßig und gültig ist, vorausgesetzt das die Sachen eingehalten wurden, welche Pflicht sind, genauso wie das Fasten und die Pilgerfahrt bei ihnen gültig und rechtmäßig sind.
Imam al-Haramayn Abu’l Ma’ali Abd al-Malik al-Juwayni (gest. 478 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Muslime sind sich darüber einig, dass die Gottesdienstlichen Handlungen (Ibadat) nur von den Mu’minin gültig sind. Sie sind auch darüber einig, dass das Fasten, Gebet und Pilgerfahrt der Sünder gültig sind. Sie bestätigten für die Sündigen was sie für die Mu’minin bestätigt haben.“[5] Folglich wenn jemand hinter ihnen das Gebet verrichtet, wird sein Gebet nimmer ungültig sein, noch wird er aufgefordert werden es nachzuholen; eher sind jene welche es wiederholen Innovatoren. Außerdem sind sie die Ursache der Spalterei.
Die Praktik der Gefährten belegt unmissverständlich das oben genannte. Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm – führte diesbezüglich aus: „Die Prophetengefährten pflegten ihr Gebet hinter jene zu verrichten, von dem sie wussten das er ein Frevler war. Beispielsweise beteten Abdullah Ibn Masud und andere Prophetengefährten hinter al-Walid Ibn Uqbah Ibn Abi Muti, welcher berüchtigt für das Trinken war und einmal während er das Fadjr-Gebet leitete (anstatt zwei) vier Rakat ausführte, wofür Uthman Ibn Affan ihn mittels Peitschenhiebe bestrafte. Abdullah Ibn Umar und andere Prophetengefährten verrichteten ihr Gebet hinter al-Hajjaj Ibn Yusuf ; gleichermaßen beteten viele der Gefährten und ihre Nachfolger hinter Ibn Abu Ubaid, welcher aufgrund seiner Blasphemischen Meinungen und Predigten von ihnen angeklagt wurde.“[6]
Die Prophetengefährten verrichteten demgemäß ihre täglichen Gebete sowie das Freitagsgebet und die Festtagsgebete hinter Leuten welche für ihren Frevel bekannt waren. Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Betet hinter jedem Rechtschaffenen oder ausschweifenden (sündhaftem).“[7] Diese Überlieferung wurde von Makhul über Abu Huraira berichtet. Abu al-Hassan al-Daraqutni verzeichnete diese Überlieferung und kommentierte das Makhul niemals Abu Huraira begegnete; außerdem ist in der Überlieferungskette (Isnad) ein gewisser Muawija Ibn Salih über dessen Zuverlässigkeit diskutiert wird. Abu al-Hasan Marghinani[8] nahm jedoch diese Überlieferung als Rechtgrundlage an. Dessen ungeachtet hat Abu’l Hussein al-Muslim auf Makhul vertraut und verzeichnete in sein Sahih manche Überlieferungen durch ihn. Ad-Daraqutni und Abu Dawud verzeichneten ebenso eine Überlieferung von Makhul über Abu Huraira, indem der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Betet hinter jeden Muslim, sei er rechtschaffend oder frevelhaft, sogar hinter jene welche große Sünden begehen. Ebenso muss der Jihad unter einen muslimischen Herrscher fortgesetzt werden, sei er rechtschaffend oder frevelhaft oder große Sünde begeht.“[9]
Abdullah Ibn Umar und Anas Ibn Malik – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – pflegten beispielsweise das Gebet hinter al-Hajjaj Ibn Yusuf auszuführen, welcher ein Frevler (Fasiq) und Ungerechter (Dhalim) war. Der Prophet Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte über solche Leiter im Gebet: „Sie werden das Gebet leiten. Wenn sie es Sachgerecht ausführen, so ist es gut für euch und sie; aber wenn sie es unsachgemäß ausführen, so ist es kein Nachtteil für euch, es schadet ausschließlich ihnen.“[10]
Es wird von Abdullah Ibn Umar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – über diese Angelegenheit sagte: „Verrichtet das Gebet hinter jedem der sagt, dass es keinen Anbetungswürdigen außer Allah gibt; und verrichtet das Gebet für jeden der Stirbt, welcher aussagt, dass es keinen Anbetungswürdigen außer Allah gibt.“[11]
Gleichermaßen verrichteten Abdullah Ibn Masud und andere – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – ihr Gebet hinter Walid Ibn Uqbah Ibn Abi Muti, welcher für das trinken von Wein bekannt war. Einst betete Walid Ibn Uqbah vier anstatt zwei Raka‘t zum Fadjr-Gebet und sprach sodann zu Leuten: „Möchtet ihr, dass ich es (das Gebet) weiter tun soll?“ Abdullah Ibn Masud erwiderte: „Wir haben ohnehin schon hinter dir gebetet.“[12]
Ebenso wurde berichtet dass als Uthman Ibn Affan belagert wurde und jemand das Gebet in der Moschee leitete, jemand zu Uthman Ibn Affan sagte: „Du bist der Imam der Gläubigen, aber wer ist derjenige der das Gebet leitet, ein Imam der Unruhestifter.“ Er erwiderte: „Mein Freund, das Gebet ist die beste Sache die die Leuten tun. Wenn sie es gut ausführen, dann führt es gut mit ihnen aus; aber wenn sie es verderben, so bleib von sein Unheil fern.“[13] Die Prophetengefährten verrichteten ihre täglichen Gebete sowie das Freitagsgebet hinter Missetätern und wiederholten es nicht.
Vorab wollen wir – so Allah will – auf eine Angelegenheit unser Augenmerk richten; niemand unter den Gläubigen darf aufgrund irgendeiner Sünde oder Irrtums in Kontroversen Angelegenheiten welcher er begeht exkommuniziert werden. Allah, gepriesen sei Er, sagt:
“Der Gesandte glaubt an das, was ihm von seinem Herrn herabgesandt worden ist, ebenso die Gläubigen; sie alle glauben an Allah und an Seine Engel und an Seine Bücher und an Seine Gesandten. Wir machen keinen Unterschied zwischen Seinen Gesandten. Und sie sagen: “Wir hören und gehorchen. Gewähre uns Deine Vergebung, unser Herr, und zu Dir ist die Heimkehr.” (Sure al-Baqara, Vers.285)
Beispielhalber beauftragte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – den Kampf gegen die Kharawij, als wenn sie Apostanten wären. Amir al-Mu’minin Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – bekämpfte sie und alle Gelehrten unter den Prophetengefährten, lauteren Altvorderen, sowie jene die ihnen nacheiferten stimmten allesamt in ihrer Bekämpfung überein, jedoch selbst dann deklarierten weder Amir al-Mu’minin Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib, Sa’d Ibn Abi Waqqas, noch irgendein anderer der Gefährten sie als Ungläubige. Zwar bekämpften sie die Kharawij, doch dessen ungeachtet behandelten sie die Kharawij als Muslime. Jedoch eröffnete Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – den Kampf gegen sie nicht, solange sie das Blut der Muslime nicht vergossen und ihr Eigentum plünderten. Der Kalif bekämpfte sie ausschließlich, um die Gläubigen vor ihren Gräueltaten zu schützen und nicht weil er sie als Ungläubig betrachtete; deshalb nahm der Kalif ihre Frauen nicht Gefangen oder erbeutete ihr Eigentum. Diese Haltung kann für manche unverständlich sein, wo doch die Kharawij den Konsens als falsch und irregeleitet deklariert haben und jene sind wo uns Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter – Allahs Segen und Friede auf ihm – dem Kampf befohlen haben. Selbst dann wurde über ihnen die Exkommunizierung nicht ausgesprochen. Imam Abu Abdullah Ahmad Ibn Hanbal (gest. 241 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Der Kampf gegen die Diebe und Kharawij ist Erlaubt. Dies ist der Fall, wenn sie einen Mann hinsichtlich seiner Person und seines Vermögens angreifen. So dann ist es für ihn erlaubt zu kämpfen, sich und sein Vermögen zu verteidigen und die (Diebe und Kharawij) mit allem innerhalb seiner Möglichkeiten von sich und seinem Besitz zurückzuweisen. Jedoch ist es ihm nicht erlaubt, dass er nach ihnen strebt (d.h. sie zu finden versucht), nachdem sie ihn verlassen haben. Auch soll er nicht ihren Spuren folgen, und dies ist für niemanden erlaubt, außer für den Imam (Führer) oder jenen, die bei den Muslimen Amtsgewalt besitzen. Er darf sich nur bei seinem Heim verteidigen, und seine Absicht bei seiner Bemühung gegen sie sollte sein, dass er niemanden tötet. Falls er jedoch während seiner Verteidigung jemanden im Kampf tötet, dann wird Allah den Toten weit (von Sich und von Gutem) entfernen. Und wenn er selber in so einer Situation getötet wird, während er sich und seinen Besitz verteidigt, dann hoffe ich, dass er ein Märtyrer ist, so wie sich dies im Hadith ereignete. Alle diese Überlieferungen in dieser Hinsicht befahlen mit ihm zu kämpfen, jedoch nicht ihn zu töten, ihn zu verfolgen und ihn zu erledigen, falls er auf den Boden fallen oder verwundet werden sollte. Und wenn er ihn gefangen nimmt, soll er ihn nicht töten und auch nicht die vorgeschriebene Strafe an ihm ausführen, sondern seine Angelegenheit zu jenem für ein Urteil bringen, den Allah bestimmt und Amtsgewalt verliehen hat.“[14]
Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wie ist es möglich jemanden zum Ungläubigen zu erklären, welcher die Wahrheit in Angelegenheiten nicht erfasste, in denen (sogar) Leute die Gebildeter als sie sind Fehler (darin) begingen. Wie kann irgendjemand dieser Gruppe es rechtfertigen den anderen als Ungläubig zu deklarieren, oder ihn zu töten, oder sein Eigentum zu konfiszieren, selbst wenn sie sich einer wahren Bid’a schuldig machen. Wie ist es möglich das sie jene als Ungläubige deklarieren, wobei sie selbst eine Bid’a begehen, welche noch schlechter als die Bid’a der anderen ist. Faktum ist das sie allesamt gleichermaßen Ignorant zu der Wahrheit in den Angelegenheiten sind, worin sie Debattieren.“[15]
Ein feststehender Grundsatz der Sunnah ist es, dass das Leben, das Eigentum und die Ehre der Gläubigen unantastbar sind und niemand das Recht gebührt es zu nehmen, außer durch die Befugnis Allahs und Seines Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm. Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte in Seiner Abschieds predigt anlässlich der Pilgerfahrt: „Ihr Leute, wahrlich euer Blut, euer Eigentum und eure Ehre sind unantastbar, bis Ihr eurem Herrn gegenübersteht ebenso wie der jetzige Tag und der jetzige Monat und diese eure Stadt Heilig sind.“[16]
Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „[…] die Unversehrtheit eines Muslim ist für einen anderen Muslim unantastbar; sein Blut, Eigentum und Ehre.“[17]
Außerdem sagte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Wer das Gebet verrichtet, das wir verrichten, sich gen unserer Qiblah hinwendet, von dem was wir geschlachtet haben isst, dieser ist Muslim, der sich in der Obliegenheit Allahs und Seines Gesandten befindet. Greift nicht in die Obliegenheit Allahs ein.“[18]
Ebenso sagte Muhammad, der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Wenn zwei Muslime das Schwert gegeneinander heben, beide der Mörder und der Getötete kommen in die Hölle.“ Die Leute fragten: „Betreffs des Mörders ist dies Wahr, aber warum derjenige der Getötet wurde, oh Gesandter Allahs?“ Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – erwiderte: „Er versuchte sein Gefährten zu töten.“[19]
Ebenso sprach der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Kehrt nach mir nicht zum Kufr zurück, die einen von euch schlagen die Hälse der anderen (kämpfen gegen die anderen).“[20]
Und Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Wer zu seinem Bruder sagt, du Ungläubiger, so fällt dies auf einen von beiden zurück.“[21]
Aber wenn ein Gläubiger gegen einen anderen Gläubigen kämpft oder ihn als Ungläubigen, Heuchler oder Frevler deklariert in Anbetracht seiner Auslegung eines Textes oder aus Wut für Allah, so wird er dadurch nicht zum Ungläubigen und für ihn wird um Vergebung erhofft, er wird sogar dafür Belohnt, wenn er dies aus Liebe zu Allah und Seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – tat. Al-Hafidh Ahmad Ibn Ali Ibn Hadschar al-Asqalani (gest. 856 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte die zuletzt angeführte Überlieferung, wie folgt: „Was richtig ist, dass diese Überlieferung als Warnung gegen den Muslim, der dies zu seinem Bruder sagt, erzählt wurde. Es wird gesagt: „Was auf ihn zurückkommt ist, dass schlechte Reden über seinen Bruder und die Sünde, dass man ihn zum Ungläubigen erklärt“, und dies ist verständlich. Ebenso wird gesagt: „Es wird befürchtet, dass dies ihm zum Unglauben führt“, genauso wie gesagt wird: „Sünden führen zum Unglauben.“ Wenn jemand also diese Handlung weiter begeht, wird für ihn befürchtet, dass er ein Schlechtes Ende haben wird. Ich (Ibn Hadschar) befürworte, dass diese Aussagen sich auf jemanden beziehen, von dem nichts bekannt ist, außer der Islam und es gibt keine Rechtfertigung oder Grund für ihn zu behaupten, dass jene Person ein Ungläubiger ist. In solch einem Fall, wird er zum Ungläubigen und dies wird erklärt. Was hier gemeint ist, ist die Exkommunizierung (Takfir), nicht der Unglauben. So ist es also, als würde er das Urteil des Unglauben über ihn selbst fällen, weil er dieses Urteil auf jemanden gefällt hat, der wie er ist (also, Muslim).“[22]
Es gleicht dem, als Umar Ibn al-Khattab über Haatib Ibn Abi Balta’a – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – sagte: „Oh Gesandter, erlaube mir diesem Heuchler dem Kopf abschlagen.“ Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – erwiderte: „Wahrlich, er ist jemand, der al-Badr bezeugte. Und du weißt nicht, dass Allah auf die Leute von Badr schaute und zu ihnen sagte: „Handelt wie ihr es wollt, denn Ich habe euch schon vergeben.“[23]
Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja (gest. 751 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sage bezüglich des fehlerhaften Takfir: „Wenn jemand auf jemand anderen Takfir macht, jedoch nicht aus seiner eigenen Hawa sondern er macht Takfir und beschuldigt den (anderen), ein Munafiq zu sein, weil er erzürnt ist um den Willen Allahs, den Gesandten Allahs und den Din, so fällt er aus diesem Grund nicht in den Kufr und er wird nicht einmal der Sünde bezichtigt. Er erlangt sogar Lohn für sein Bestreben und seine Niyya.“[24]
Die Gefährten kämpften miteinander bei den Schlachten von Siffin und anderen Gelegenheiten, trotz dessen waren sie Muslime und Männer des Glaubens, wie Allah, gepriesen sei Er, sagt:
“Und wenn zwei Parteien der Gläubigen einander bekämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen; wenn jedoch eine von ihnen sich gegen die andere vergeht, so bekämpft diejenige, die im Unrecht ist, bis sie sich Allahs Befehl fügt. Fügt sie sich, so stiftet in Gerechtigkeit Frieden zwischen ihnen und seid gerecht. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten.” (Sure al-Hugurat, Vers. 9)
Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte diese Worte, wie folgt: „Demgemäß hat Allah verständlich gemacht, dass obwohl sie sich gegenseitig bekämpfen und Benachteiligen, sie Brüder waren. Weiterhin hat Er, gepriesen sei Er, sie aufgefordert Frieden und Freundschaft untereinander wiederherzustellen und gemeinsam in Gerechtigkeit zu leben. Dies ist der Grund, weshalb die Älteren Frieden unter sich stifteten und sich gegenseitig halfen, selbst wenn sie sich zuvor bekämpft haben. Sie behandelten sich nicht wie Feinde, wie sie es mit den Ungläubigen taten. Sie akzeptierten das Bekenntnis des anderen, lernten voneinander, heirateten unter sich, erbten voneinander und behandelten sich gegenseitig als Muslime, auch wenn sie sich zuvor gegenseitig bekämpft und verflucht haben.“[25]
So wird auch berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – bei Seinem Herrn darum bat, dass Seine Ummah nicht durch eine weit verbreitete Hungersnot zerstört wird; und Allah, gepriesen sei Er, gewährte dies; dann bat Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – darum, dass über sie nicht ein Feind von anderen Leuten gesetzt wird; und Allah, gepriesen sei Er, gewährte dies; aber als Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – zu Ihm betete, um sie nicht durch die Hände ihrer eigenen Männer zu bestrafen; so gewährte Allah, gepriesen sei Er, dies nicht.[26]
Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte dazu: „Folglich machte Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – der Ummah greifbar, dass Allah, gepriesen sei Er, über sie (unsere Ummah) keine Feinde aus anderem Nationen bringen wird, vielmehr töten sie sich selbst und werden sich gegenseitig unterdrücken. Die Sahihayn haben auch den Hadith verzeichnet, dass zur der Offenbarung des Verses: “Sprich: „Er hat die Macht, euch ein Strafgericht zu senden aus der Höhe“”, sowie die Wörter: “oder (aus der Tiefe) unter euren Füßen”, der Prophet davor bei Allah Schutz suchte. Aber bezüglich der letzten Worte des Verses: “oder euch als Gruppen zusammenzuführen und die einen der anderen Gewalttat kosten zu lassen” (Sure al-An’am, Vers.65), sagte der Prophet Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Diese sind zwei Bestrafung leichter[27].“[28]
Wie Wahrhaftig diese Worte doch sind, denn Allah machte das Aufrechterhalten der Einheit und die Solidarität unter den Gläubigen zur Pflicht und untersagte sich in Innovationen und Spaltung hinzugeben:
“Mit jenen aber, die zur Spaltung ihrer Religion beitrugen und zu Parteien geworden sind, hast du nichts Gemeinsames.” (Sure al-An’am, Vers.159)
Auch sprach der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Man muss an der Gemeinschaft haften, denn die Hand Allahs wird mit der Gemeinschaft sein.“[29]
Sowie Seine – Allahs Segen und Friede auf ihm – Worte: „Und der Satan ist nah bei einen, aber entfernt von zweien.“[30]
Und der Hadith: „Der Satan ist zu einer einzelnen Person wie ein Wolf zu Lämmern und man sieht dass der Wolf sich sofort auf ein einsames Lamm stürzt, welches von der Herde entfernt ist.“[31]
Folglich wann auch immer ein Muslim eine Stadt der Gläubigen passiert, so sollte er mit ihnen die täglichen Gebete, das gemeinschaftliche Gebet am Freitag und die Festtagsgebete verrichten und die Gläubigen mit Milde, wie Freunde und Brüder behandeln und nicht als Feinde, auch wenn man einige unter ihnen nicht als Sympathetisch erachtet oder mit ihnen Differenzen hat. Falls sich die Begebenheit ergibt, mit ihnen ein Gespräch zu führen, so sollte man versuchen auf die beste Art und Weiße sie auf ihre Irrtümer oder Innovationen hinzuweisen; mit Weisheit und dem Aufrichtigen Rat. Wenn jene sich von dir abwenden, so sei nicht betrübt über deine Verantwortung gegenüber ihnen, denn Allah, gepriesen sei Er, legt einer Seele ausschließlich jenes auf, was man tragen kann.
[1] Al-Fiqh al-Akbar, S.5
[2] Siehe: Ahmad Ibn Taymiyyah: Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:198
[3] Sharh al-Aqida at-Tahawiyyah, S.329f [Englische Edition]
[4] Al-Majmoo al-Fatawa, 4:542
[5] Al-Aqida al-Nizamiyyah
[6] Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:198f
[7] Ahmad al-Baihaqi: as-Sunan al-Kubra, 4:19; Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:57
[8] Al-Hidayah Fi Sharh Bidayat al-Mubtadi, 1:56
[9] Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:56; Ahmad al-Baihaqi: as-Sunan al-Kubra, 3:121; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Nr.594, 2533; Diese Überlieferung hat eine Unterbrochene Kette (Isnad), weshalb es als schwach klassifiziert wurde
[10] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.694; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:355, 357
[11] Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:56; Abu’l Qasim al-Tabarani: al-Mu’dscham al-Kabir, Nr.13622; Diese Überlieferung wird als schwach (Da’if) klassifiziert [Jamal al-Din Yusuf al-Zaylai : Nasb ar-Rayah fi Takhrij Ahadith al-Hidayah, 2:27–29]; Al-Daraqutni klassifizierte diese Überlieferung als schwach (Da’if)
[12] Ibn Abdul-Barr: al-Isti’ab, 3:596f
[13] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.695
[14] Usul us-Sunnah, Nr.55–59
[15] Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:199
[16] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Hajj, Nr.133, Kitab al-Adab, Nr.43, Kitab al-Hudud, Nr.9; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Hajj, Nr.47; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr.6; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 1:230, 3:313, 371, 485, 4:76, 306, 337, 5;37, 39, 49, 68, 73, 411, 412; Abdullah ad-Darimi: Sunan ad-Darimi, Muqaddamah, Nr.24, Kitab al-Manasik wal-Hajj, Nr.34, 72; Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Qudat, Nr.36; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Manasik wal Hajj, Nr.74, 84
[17] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Birr, Nr.18; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.2; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:277, 360
[18] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab as-Salah, Nr.28; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Iman, Nr.2; Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Iman, Nr.15; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 3:149, 225
[19] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Iman, Nr.22, Kitab al-Fitan, Nr.10; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Fitan wa Ashrat as-Sa’ah, Nr.14, 15; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.11; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 4:401, 418
[20] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.132; Nr.4403, 6166, 6775, 7077; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Nr.4686; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Nr.3943
[21] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Adab, Nr.73; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Iman, Nr.111; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Iman, Nr.16; Malik Ibn Anas: al-Muwatta, Kalam, Nr.1
[22] Fath al-Bari, 10:466
[23] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Tafsir, Nr.5; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Kitab al-Jihad, Nr.78
[24] Zaad al-Ma’ad,Kapitel.3
[25] Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:201
[26] Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 5:240, 243, 247, 248; Malik Ibn Anas: al-Muwatta, Quran, Nr.35; ; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Fitan wa Ashrat as-Sa’ah, Nr.20; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.9, 22
[27] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Tafsir, Nr.152; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 3:209
[28] Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:201
[29] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr.7; Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab at-Tahrim, Nr.6
[30] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr,7; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 1:18, 26, 3:446
[31] Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Imamah, Nr.48; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 5:196, 233, 243, 4:446; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Kitab al-Salah, Nr.46
Das Freitagsgebet und die Festtagsgebete dürfen dementsprechend hinter den Innovatoren und Frevlern vollzogen werden. Gewiss ist es legitim hinter jemanden das Gebet zu verrichten von dem nicht bekannt ist, ob er nun in Ketzerei oder Frevelhaftigkeit vertieft ist. Wenn die Handlungsweisen und Ideen des Imam nicht offenkund sind oder keine allgemein zugängliche Innovationen oder Frevelhaftigkeiten sind, so können das Freitagsgebet und die regulären Gebete hinter ihm vollzogen werden. Keinesfalls ist es für irgendjemanden erlaubt sich über die Verhaltensweisen oder Ideen des jeweiligen Imam zu erkunden oder sogar vor dem Gebet ihn darüber zu befragen. Auch ist es erlaubt hinter jemanden zu beten, welcher für seine fatalen Konzeptionen oder Handlungsweisen bekannt ist, indem er für sie Wirbt oder Offen begeht – sofern sich keine andere Option ergibt als hinter ihm zu beten, darf man hinter ihm das Gebet vollziehen, doch wenn jemand Tugendhaftes zur Auswahl steht, so sollte man den Tugenden vor dem Frevler vorziehen. Anlässlich des Freitagsgebet, der Festtagsgebete und der Gebete an Arafah, während der Pilgerfahrt, ist es erlaubt. Die Allgemeinheit der Salaf und Khalaf stimmen darin überein, weshalb die stärkste Meinung darin besteht, dass sobald sich jemand dem Gebet hinter diesen Imam enthält, sich selbst der Innovation schuldig macht. Die Wiederholung des Gebets ist in diesem Fall nimmer entsprechend der Ziele der Scharia. Derjenige, der es wiederholt widerspricht dem Konsens der Prophetengefährten als auch der allgemeinen Praxis der noblen Altvorderen. Es wurde nämlich vielfach bestätigt, dass die Muslime hinter Personen das Gebet verrichtet haben von dessen Leben sie kein Wissen besaßen.
Falls das Gebet hinter jemanden verrichtet wird dessen Leben bekannt ist und für seine Innovation und Frevel bekannt ist, obwohl ein alternativer Iman verfügbar ist, so meint eine Gruppe unter den Juristen dass das Gebet trotz dessen gültig ist. Dies ist der wohlbekannte Standpunkt von Abu Hanifa und Ibn Idris ash-Shafi’i als auch von Malik Ibn Anas und Ahmad Ibn Hanbal, nach einer von zwei Ansichten die ihnen zugeschrieben werden. Falls kein alternativer Imam verfügbar, so ist es für jeden obligatorisch hinter dieser Person sein Gebet zu verrichten. Dies ist der Standpunkt der Ahlu Sunnah Wal Jammah im allgemeinen; Abu Hanifa al-Nu’am Thabit al-Kufi, Muhammad Ibn Idris ash-Schafi’i, Malik Ibn Anas, Ahmad Ibn Hanbal, sowie andere Juristen stimmen damit überein.[2]
Imam Sadr ad-Din Abu’l Hasan Ali Ibn Abi al-Izz (gest. 795 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wisset das es gänzlich erlaubt ist hinter jemanden das Gebet zu verrichten von dem man keine Kenntnisse besitzt, ob derjenige sich in ungerechtfertigten Innovationen (Bid’a) oder der Frevelei (Fisq) hingibt. Darin stimmen alle führenden Gelehrten überein. Keinesfalls ist es notwendig sich über dem Glauben dieser Person, welcher das Gebet leitet zu erkunden oder etwa vor dem Gebet ihn darüber auszufragen. Man kann hinter jemanden Beten, dessen Zustand einem nicht erreicht hat. Des Weiteren ist es gestattet hinter jemanden das Gebet zu verrichten der ketzerische Meinungen (Bid’a) vertritt, sogar dafür Predigt oder offenkundig Frevel begeht, falls solch jemand zum Imam des Gebets berufen wird und sich keine andere Begebenheit ergibt als hinter ihm zu beten. Anlässlich des Freitagsgebet, der Festtagsgebete und der Gebete an Arafah während der Pilgerfahrt ist dies zulässig. In dieser Angelegenheit ist keine Meinungsverschiedenheit bekannt unter der Allgemeinheit der Salaf und Khalaf. Laut der Allgemeinheit unter ihnen ist die Abstinenz des Gebets unter solch einen Imam eine Innovation. Daher betet hinter ihnen und wiederholt es nicht.“[3]
Also ist derjenige der meint, dass er nur hinter jemanden das Gebet verrichtet, dessen Grundsätze er kennt ein Innovator in diesem Bereich. Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die vier Rechtsschulen und andere Gelehrten trafen Konsens, dass das Gebet hinter jedem Muslim deren Zustand unbekannt ist, erlaubt ist. Derjenige der aussagt, „Ich bete nur die fünf Gebete sowie das Freitagsgebet hinter jenem, von dessen Aqida ich Kenntnis besitze“, so ist er ein Innovator und widerspricht den Prophetengefährten, den Tabi’in und den Gelehrten der vier Rechtsschulen.“[4]
Der Wahrhaftigste Standpunkt ist dementsprechend, dass es erlaubt ist hinter Frevlern oder Innovatoren zu beten, unabhängig vom Wissen des Zustandes der jeweiligen Person. Dieses Prinzip basiert u.a. auf der Grundlage dass das Gebet eines Innovators oder Frevlers an sich rechtmäßig und gültig ist, vorausgesetzt das die Sachen eingehalten wurden, welche Pflicht sind, genauso wie das Fasten und die Pilgerfahrt bei ihnen gültig und rechtmäßig sind.
Imam al-Haramayn Abu’l Ma’ali Abd al-Malik al-Juwayni (gest. 478 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Die Muslime sind sich darüber einig, dass die Gottesdienstlichen Handlungen (Ibadat) nur von den Mu’minin gültig sind. Sie sind auch darüber einig, dass das Fasten, Gebet und Pilgerfahrt der Sünder gültig sind. Sie bestätigten für die Sündigen was sie für die Mu’minin bestätigt haben.“[5] Folglich wenn jemand hinter ihnen das Gebet verrichtet, wird sein Gebet nimmer ungültig sein, noch wird er aufgefordert werden es nachzuholen; eher sind jene welche es wiederholen Innovatoren. Außerdem sind sie die Ursache der Spalterei.
Die Praktik der Gefährten belegt unmissverständlich das oben genannte. Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm – führte diesbezüglich aus: „Die Prophetengefährten pflegten ihr Gebet hinter jene zu verrichten, von dem sie wussten das er ein Frevler war. Beispielsweise beteten Abdullah Ibn Masud und andere Prophetengefährten hinter al-Walid Ibn Uqbah Ibn Abi Muti, welcher berüchtigt für das Trinken war und einmal während er das Fadjr-Gebet leitete (anstatt zwei) vier Rakat ausführte, wofür Uthman Ibn Affan ihn mittels Peitschenhiebe bestrafte. Abdullah Ibn Umar und andere Prophetengefährten verrichteten ihr Gebet hinter al-Hajjaj Ibn Yusuf ; gleichermaßen beteten viele der Gefährten und ihre Nachfolger hinter Ibn Abu Ubaid, welcher aufgrund seiner Blasphemischen Meinungen und Predigten von ihnen angeklagt wurde.“[6]
Die Prophetengefährten verrichteten demgemäß ihre täglichen Gebete sowie das Freitagsgebet und die Festtagsgebete hinter Leuten welche für ihren Frevel bekannt waren. Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Betet hinter jedem Rechtschaffenen oder ausschweifenden (sündhaftem).“[7] Diese Überlieferung wurde von Makhul über Abu Huraira berichtet. Abu al-Hassan al-Daraqutni verzeichnete diese Überlieferung und kommentierte das Makhul niemals Abu Huraira begegnete; außerdem ist in der Überlieferungskette (Isnad) ein gewisser Muawija Ibn Salih über dessen Zuverlässigkeit diskutiert wird. Abu al-Hasan Marghinani[8] nahm jedoch diese Überlieferung als Rechtgrundlage an. Dessen ungeachtet hat Abu’l Hussein al-Muslim auf Makhul vertraut und verzeichnete in sein Sahih manche Überlieferungen durch ihn. Ad-Daraqutni und Abu Dawud verzeichneten ebenso eine Überlieferung von Makhul über Abu Huraira, indem der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Betet hinter jeden Muslim, sei er rechtschaffend oder frevelhaft, sogar hinter jene welche große Sünden begehen. Ebenso muss der Jihad unter einen muslimischen Herrscher fortgesetzt werden, sei er rechtschaffend oder frevelhaft oder große Sünde begeht.“[9]
Abdullah Ibn Umar und Anas Ibn Malik – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – pflegten beispielsweise das Gebet hinter al-Hajjaj Ibn Yusuf auszuführen, welcher ein Frevler (Fasiq) und Ungerechter (Dhalim) war. Der Prophet Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte über solche Leiter im Gebet: „Sie werden das Gebet leiten. Wenn sie es Sachgerecht ausführen, so ist es gut für euch und sie; aber wenn sie es unsachgemäß ausführen, so ist es kein Nachtteil für euch, es schadet ausschließlich ihnen.“[10]
Es wird von Abdullah Ibn Umar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – über diese Angelegenheit sagte: „Verrichtet das Gebet hinter jedem der sagt, dass es keinen Anbetungswürdigen außer Allah gibt; und verrichtet das Gebet für jeden der Stirbt, welcher aussagt, dass es keinen Anbetungswürdigen außer Allah gibt.“[11]
Gleichermaßen verrichteten Abdullah Ibn Masud und andere – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – ihr Gebet hinter Walid Ibn Uqbah Ibn Abi Muti, welcher für das trinken von Wein bekannt war. Einst betete Walid Ibn Uqbah vier anstatt zwei Raka‘t zum Fadjr-Gebet und sprach sodann zu Leuten: „Möchtet ihr, dass ich es (das Gebet) weiter tun soll?“ Abdullah Ibn Masud erwiderte: „Wir haben ohnehin schon hinter dir gebetet.“[12]
Ebenso wurde berichtet dass als Uthman Ibn Affan belagert wurde und jemand das Gebet in der Moschee leitete, jemand zu Uthman Ibn Affan sagte: „Du bist der Imam der Gläubigen, aber wer ist derjenige der das Gebet leitet, ein Imam der Unruhestifter.“ Er erwiderte: „Mein Freund, das Gebet ist die beste Sache die die Leuten tun. Wenn sie es gut ausführen, dann führt es gut mit ihnen aus; aber wenn sie es verderben, so bleib von sein Unheil fern.“[13] Die Prophetengefährten verrichteten ihre täglichen Gebete sowie das Freitagsgebet hinter Missetätern und wiederholten es nicht.
Vorab wollen wir – so Allah will – auf eine Angelegenheit unser Augenmerk richten; niemand unter den Gläubigen darf aufgrund irgendeiner Sünde oder Irrtums in Kontroversen Angelegenheiten welcher er begeht exkommuniziert werden. Allah, gepriesen sei Er, sagt:
“Der Gesandte glaubt an das, was ihm von seinem Herrn herabgesandt worden ist, ebenso die Gläubigen; sie alle glauben an Allah und an Seine Engel und an Seine Bücher und an Seine Gesandten. Wir machen keinen Unterschied zwischen Seinen Gesandten. Und sie sagen: “Wir hören und gehorchen. Gewähre uns Deine Vergebung, unser Herr, und zu Dir ist die Heimkehr.” (Sure al-Baqara, Vers.285)
Beispielhalber beauftragte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – den Kampf gegen die Kharawij, als wenn sie Apostanten wären. Amir al-Mu’minin Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – bekämpfte sie und alle Gelehrten unter den Prophetengefährten, lauteren Altvorderen, sowie jene die ihnen nacheiferten stimmten allesamt in ihrer Bekämpfung überein, jedoch selbst dann deklarierten weder Amir al-Mu’minin Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib, Sa’d Ibn Abi Waqqas, noch irgendein anderer der Gefährten sie als Ungläubige. Zwar bekämpften sie die Kharawij, doch dessen ungeachtet behandelten sie die Kharawij als Muslime. Jedoch eröffnete Sayyiduna Ali Ibn Abi Talib – Allahs Wohlgefallen auf ihm – den Kampf gegen sie nicht, solange sie das Blut der Muslime nicht vergossen und ihr Eigentum plünderten. Der Kalif bekämpfte sie ausschließlich, um die Gläubigen vor ihren Gräueltaten zu schützen und nicht weil er sie als Ungläubig betrachtete; deshalb nahm der Kalif ihre Frauen nicht Gefangen oder erbeutete ihr Eigentum. Diese Haltung kann für manche unverständlich sein, wo doch die Kharawij den Konsens als falsch und irregeleitet deklariert haben und jene sind wo uns Allah, gepriesen sei Er, und Sein Gesandter – Allahs Segen und Friede auf ihm – dem Kampf befohlen haben. Selbst dann wurde über ihnen die Exkommunizierung nicht ausgesprochen. Imam Abu Abdullah Ahmad Ibn Hanbal (gest. 241 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Der Kampf gegen die Diebe und Kharawij ist Erlaubt. Dies ist der Fall, wenn sie einen Mann hinsichtlich seiner Person und seines Vermögens angreifen. So dann ist es für ihn erlaubt zu kämpfen, sich und sein Vermögen zu verteidigen und die (Diebe und Kharawij) mit allem innerhalb seiner Möglichkeiten von sich und seinem Besitz zurückzuweisen. Jedoch ist es ihm nicht erlaubt, dass er nach ihnen strebt (d.h. sie zu finden versucht), nachdem sie ihn verlassen haben. Auch soll er nicht ihren Spuren folgen, und dies ist für niemanden erlaubt, außer für den Imam (Führer) oder jenen, die bei den Muslimen Amtsgewalt besitzen. Er darf sich nur bei seinem Heim verteidigen, und seine Absicht bei seiner Bemühung gegen sie sollte sein, dass er niemanden tötet. Falls er jedoch während seiner Verteidigung jemanden im Kampf tötet, dann wird Allah den Toten weit (von Sich und von Gutem) entfernen. Und wenn er selber in so einer Situation getötet wird, während er sich und seinen Besitz verteidigt, dann hoffe ich, dass er ein Märtyrer ist, so wie sich dies im Hadith ereignete. Alle diese Überlieferungen in dieser Hinsicht befahlen mit ihm zu kämpfen, jedoch nicht ihn zu töten, ihn zu verfolgen und ihn zu erledigen, falls er auf den Boden fallen oder verwundet werden sollte. Und wenn er ihn gefangen nimmt, soll er ihn nicht töten und auch nicht die vorgeschriebene Strafe an ihm ausführen, sondern seine Angelegenheit zu jenem für ein Urteil bringen, den Allah bestimmt und Amtsgewalt verliehen hat.“[14]
Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte: „Wie ist es möglich jemanden zum Ungläubigen zu erklären, welcher die Wahrheit in Angelegenheiten nicht erfasste, in denen (sogar) Leute die Gebildeter als sie sind Fehler (darin) begingen. Wie kann irgendjemand dieser Gruppe es rechtfertigen den anderen als Ungläubig zu deklarieren, oder ihn zu töten, oder sein Eigentum zu konfiszieren, selbst wenn sie sich einer wahren Bid’a schuldig machen. Wie ist es möglich das sie jene als Ungläubige deklarieren, wobei sie selbst eine Bid’a begehen, welche noch schlechter als die Bid’a der anderen ist. Faktum ist das sie allesamt gleichermaßen Ignorant zu der Wahrheit in den Angelegenheiten sind, worin sie Debattieren.“[15]
Ein feststehender Grundsatz der Sunnah ist es, dass das Leben, das Eigentum und die Ehre der Gläubigen unantastbar sind und niemand das Recht gebührt es zu nehmen, außer durch die Befugnis Allahs und Seines Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm. Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte in Seiner Abschieds predigt anlässlich der Pilgerfahrt: „Ihr Leute, wahrlich euer Blut, euer Eigentum und eure Ehre sind unantastbar, bis Ihr eurem Herrn gegenübersteht ebenso wie der jetzige Tag und der jetzige Monat und diese eure Stadt Heilig sind.“[16]
Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „[…] die Unversehrtheit eines Muslim ist für einen anderen Muslim unantastbar; sein Blut, Eigentum und Ehre.“[17]
Außerdem sagte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Wer das Gebet verrichtet, das wir verrichten, sich gen unserer Qiblah hinwendet, von dem was wir geschlachtet haben isst, dieser ist Muslim, der sich in der Obliegenheit Allahs und Seines Gesandten befindet. Greift nicht in die Obliegenheit Allahs ein.“[18]
Ebenso sagte Muhammad, der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Wenn zwei Muslime das Schwert gegeneinander heben, beide der Mörder und der Getötete kommen in die Hölle.“ Die Leute fragten: „Betreffs des Mörders ist dies Wahr, aber warum derjenige der Getötet wurde, oh Gesandter Allahs?“ Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – erwiderte: „Er versuchte sein Gefährten zu töten.“[19]
Ebenso sprach der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Kehrt nach mir nicht zum Kufr zurück, die einen von euch schlagen die Hälse der anderen (kämpfen gegen die anderen).“[20]
Und Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Wer zu seinem Bruder sagt, du Ungläubiger, so fällt dies auf einen von beiden zurück.“[21]
Aber wenn ein Gläubiger gegen einen anderen Gläubigen kämpft oder ihn als Ungläubigen, Heuchler oder Frevler deklariert in Anbetracht seiner Auslegung eines Textes oder aus Wut für Allah, so wird er dadurch nicht zum Ungläubigen und für ihn wird um Vergebung erhofft, er wird sogar dafür Belohnt, wenn er dies aus Liebe zu Allah und Seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede auf ihm – tat. Al-Hafidh Ahmad Ibn Ali Ibn Hadschar al-Asqalani (gest. 856 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte die zuletzt angeführte Überlieferung, wie folgt: „Was richtig ist, dass diese Überlieferung als Warnung gegen den Muslim, der dies zu seinem Bruder sagt, erzählt wurde. Es wird gesagt: „Was auf ihn zurückkommt ist, dass schlechte Reden über seinen Bruder und die Sünde, dass man ihn zum Ungläubigen erklärt“, und dies ist verständlich. Ebenso wird gesagt: „Es wird befürchtet, dass dies ihm zum Unglauben führt“, genauso wie gesagt wird: „Sünden führen zum Unglauben.“ Wenn jemand also diese Handlung weiter begeht, wird für ihn befürchtet, dass er ein Schlechtes Ende haben wird. Ich (Ibn Hadschar) befürworte, dass diese Aussagen sich auf jemanden beziehen, von dem nichts bekannt ist, außer der Islam und es gibt keine Rechtfertigung oder Grund für ihn zu behaupten, dass jene Person ein Ungläubiger ist. In solch einem Fall, wird er zum Ungläubigen und dies wird erklärt. Was hier gemeint ist, ist die Exkommunizierung (Takfir), nicht der Unglauben. So ist es also, als würde er das Urteil des Unglauben über ihn selbst fällen, weil er dieses Urteil auf jemanden gefällt hat, der wie er ist (also, Muslim).“[22]
Es gleicht dem, als Umar Ibn al-Khattab über Haatib Ibn Abi Balta’a – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – sagte: „Oh Gesandter, erlaube mir diesem Heuchler dem Kopf abschlagen.“ Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – erwiderte: „Wahrlich, er ist jemand, der al-Badr bezeugte. Und du weißt nicht, dass Allah auf die Leute von Badr schaute und zu ihnen sagte: „Handelt wie ihr es wollt, denn Ich habe euch schon vergeben.“[23]
Imam Shamssuddin Abu Abdullah Ibn al-Qayyim al-Dschauzijja (gest. 751 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sage bezüglich des fehlerhaften Takfir: „Wenn jemand auf jemand anderen Takfir macht, jedoch nicht aus seiner eigenen Hawa sondern er macht Takfir und beschuldigt den (anderen), ein Munafiq zu sein, weil er erzürnt ist um den Willen Allahs, den Gesandten Allahs und den Din, so fällt er aus diesem Grund nicht in den Kufr und er wird nicht einmal der Sünde bezichtigt. Er erlangt sogar Lohn für sein Bestreben und seine Niyya.“[24]
Die Gefährten kämpften miteinander bei den Schlachten von Siffin und anderen Gelegenheiten, trotz dessen waren sie Muslime und Männer des Glaubens, wie Allah, gepriesen sei Er, sagt:
“Und wenn zwei Parteien der Gläubigen einander bekämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen; wenn jedoch eine von ihnen sich gegen die andere vergeht, so bekämpft diejenige, die im Unrecht ist, bis sie sich Allahs Befehl fügt. Fügt sie sich, so stiftet in Gerechtigkeit Frieden zwischen ihnen und seid gerecht. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten.” (Sure al-Hugurat, Vers. 9)
Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte diese Worte, wie folgt: „Demgemäß hat Allah verständlich gemacht, dass obwohl sie sich gegenseitig bekämpfen und Benachteiligen, sie Brüder waren. Weiterhin hat Er, gepriesen sei Er, sie aufgefordert Frieden und Freundschaft untereinander wiederherzustellen und gemeinsam in Gerechtigkeit zu leben. Dies ist der Grund, weshalb die Älteren Frieden unter sich stifteten und sich gegenseitig halfen, selbst wenn sie sich zuvor bekämpft haben. Sie behandelten sich nicht wie Feinde, wie sie es mit den Ungläubigen taten. Sie akzeptierten das Bekenntnis des anderen, lernten voneinander, heirateten unter sich, erbten voneinander und behandelten sich gegenseitig als Muslime, auch wenn sie sich zuvor gegenseitig bekämpft und verflucht haben.“[25]
So wird auch berichtet, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – bei Seinem Herrn darum bat, dass Seine Ummah nicht durch eine weit verbreitete Hungersnot zerstört wird; und Allah, gepriesen sei Er, gewährte dies; dann bat Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – darum, dass über sie nicht ein Feind von anderen Leuten gesetzt wird; und Allah, gepriesen sei Er, gewährte dies; aber als Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – zu Ihm betete, um sie nicht durch die Hände ihrer eigenen Männer zu bestrafen; so gewährte Allah, gepriesen sei Er, dies nicht.[26]
Shaykh al-Islam al-Mujaddid Taqiyyudin Abu’l Abbas Ahmad Ibn Taymiyyah al-Hanbali (gest. 729 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – kommentierte dazu: „Folglich machte Er – Allahs Segen und Friede auf ihm – der Ummah greifbar, dass Allah, gepriesen sei Er, über sie (unsere Ummah) keine Feinde aus anderem Nationen bringen wird, vielmehr töten sie sich selbst und werden sich gegenseitig unterdrücken. Die Sahihayn haben auch den Hadith verzeichnet, dass zur der Offenbarung des Verses: “Sprich: „Er hat die Macht, euch ein Strafgericht zu senden aus der Höhe“”, sowie die Wörter: “oder (aus der Tiefe) unter euren Füßen”, der Prophet davor bei Allah Schutz suchte. Aber bezüglich der letzten Worte des Verses: “oder euch als Gruppen zusammenzuführen und die einen der anderen Gewalttat kosten zu lassen” (Sure al-An’am, Vers.65), sagte der Prophet Muhammad – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Diese sind zwei Bestrafung leichter[27].“[28]
Wie Wahrhaftig diese Worte doch sind, denn Allah machte das Aufrechterhalten der Einheit und die Solidarität unter den Gläubigen zur Pflicht und untersagte sich in Innovationen und Spaltung hinzugeben:
“Mit jenen aber, die zur Spaltung ihrer Religion beitrugen und zu Parteien geworden sind, hast du nichts Gemeinsames.” (Sure al-An’am, Vers.159)
Auch sprach der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm: „Man muss an der Gemeinschaft haften, denn die Hand Allahs wird mit der Gemeinschaft sein.“[29]
Sowie Seine – Allahs Segen und Friede auf ihm – Worte: „Und der Satan ist nah bei einen, aber entfernt von zweien.“[30]
Und der Hadith: „Der Satan ist zu einer einzelnen Person wie ein Wolf zu Lämmern und man sieht dass der Wolf sich sofort auf ein einsames Lamm stürzt, welches von der Herde entfernt ist.“[31]
Folglich wann auch immer ein Muslim eine Stadt der Gläubigen passiert, so sollte er mit ihnen die täglichen Gebete, das gemeinschaftliche Gebet am Freitag und die Festtagsgebete verrichten und die Gläubigen mit Milde, wie Freunde und Brüder behandeln und nicht als Feinde, auch wenn man einige unter ihnen nicht als Sympathetisch erachtet oder mit ihnen Differenzen hat. Falls sich die Begebenheit ergibt, mit ihnen ein Gespräch zu führen, so sollte man versuchen auf die beste Art und Weiße sie auf ihre Irrtümer oder Innovationen hinzuweisen; mit Weisheit und dem Aufrichtigen Rat. Wenn jene sich von dir abwenden, so sei nicht betrübt über deine Verantwortung gegenüber ihnen, denn Allah, gepriesen sei Er, legt einer Seele ausschließlich jenes auf, was man tragen kann.
[1] Al-Fiqh al-Akbar, S.5
[2] Siehe: Ahmad Ibn Taymiyyah: Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:198
[3] Sharh al-Aqida at-Tahawiyyah, S.329f [Englische Edition]
[4] Al-Majmoo al-Fatawa, 4:542
[5] Al-Aqida al-Nizamiyyah
[6] Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:198f
[7] Ahmad al-Baihaqi: as-Sunan al-Kubra, 4:19; Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:57
[8] Al-Hidayah Fi Sharh Bidayat al-Mubtadi, 1:56
[9] Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:56; Ahmad al-Baihaqi: as-Sunan al-Kubra, 3:121; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Nr.594, 2533; Diese Überlieferung hat eine Unterbrochene Kette (Isnad), weshalb es als schwach klassifiziert wurde
[10] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.694; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:355, 357
[11] Abu al-Hasan al-Daraqutni: Sunan al-Daraqutni, 2:56; Abu’l Qasim al-Tabarani: al-Mu’dscham al-Kabir, Nr.13622; Diese Überlieferung wird als schwach (Da’if) klassifiziert [Jamal al-Din Yusuf al-Zaylai : Nasb ar-Rayah fi Takhrij Ahadith al-Hidayah, 2:27–29]; Al-Daraqutni klassifizierte diese Überlieferung als schwach (Da’if)
[12] Ibn Abdul-Barr: al-Isti’ab, 3:596f
[13] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.695
[14] Usul us-Sunnah, Nr.55–59
[15] Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:199
[16] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Hajj, Nr.133, Kitab al-Adab, Nr.43, Kitab al-Hudud, Nr.9; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Hajj, Nr.47; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr.6; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 1:230, 3:313, 371, 485, 4:76, 306, 337, 5;37, 39, 49, 68, 73, 411, 412; Abdullah ad-Darimi: Sunan ad-Darimi, Muqaddamah, Nr.24, Kitab al-Manasik wal-Hajj, Nr.34, 72; Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Qudat, Nr.36; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Manasik wal Hajj, Nr.74, 84
[17] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Birr, Nr.18; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.2; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 2:277, 360
[18] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab as-Salah, Nr.28; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Iman, Nr.2; Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Iman, Nr.15; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 3:149, 225
[19] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Iman, Nr.22, Kitab al-Fitan, Nr.10; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Fitan wa Ashrat as-Sa’ah, Nr.14, 15; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.11; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 4:401, 418
[20] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Nr.132; Nr.4403, 6166, 6775, 7077; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Nr.4686; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Nr.3943
[21] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Adab, Nr.73; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Iman, Nr.111; Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Iman, Nr.16; Malik Ibn Anas: al-Muwatta, Kalam, Nr.1
[22] Fath al-Bari, 10:466
[23] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Tafsir, Nr.5; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Kitab al-Jihad, Nr.78
[24] Zaad al-Ma’ad,Kapitel.3
[25] Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:201
[26] Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 5:240, 243, 247, 248; Malik Ibn Anas: al-Muwatta, Quran, Nr.35; ; Abu’l Hussein Asakir ud-Din Muslim an-Naisaburi: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Fitan wa Ashrat as-Sa’ah, Nr.20; Abu Abdullah Ibn Madscha: Sunan Ibn Madscha, Kitab al-Fitan, Nr.9, 22
[27] Muhammad Ibn Ismail al-Bukhary: al-Dschami as-Sahih, Kitab al-Tafsir, Nr.152; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 3:209
[28] Majmu’at al-Rasa’il wal Masa’il, 5:201
[29] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr.7; Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab at-Tahrim, Nr.6
[30] Abu Isa at-Tirmidhi: al-Dschami at-Tirmidhi, Kitab al-Fitan, Nr,7; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 1:18, 26, 3:446
[31] Abdurrahman Ahmad an-Nasa’i: Sunan al-Sughra, Kitab al-Imamah, Nr.48; Ahmad Ibn Hanbal: al-Musnad, 5:196, 233, 243, 4:446; Abu Dawud Sulaiman Ibn Aschath: Sunan Abu Dawud, Kitab al-Salah, Nr.46